“Bei vielen Fachkräften und ehrenamtlich Engagierten bestehen Fragen und Unsicherheiten bezüglich des Umgangs mit traumatisierten
Geflüchteten.
Wie erkenne ich Traumasymptome?
Gehört das überhaupt in meinen Aufgabenbereich und entspricht meiner Kompetenz?
Darf über das Trauma gesprochen werden? Besteht die Gefahr einer Retraumatisierung?
Welche äußeren Bedingungen brauchen traumatisierte und psychisch schwer belastete Geflüchtete?
Welche Möglichkeiten der Traumatherapie gibt es für Geflüchtete?
Wie kann ich selbst stabilisierend agieren?
Was mache ich in gewaltvollen Situationen oder wenn jemand suizidal scheint?
Wie kann ich eigene Grenzen erkennen und mich auch um mich selbst kümmern?
Wie kann ich selbst stabilisierend agieren?
Was mache ich in gewaltvollen Situationen oder wenn jemand suizidal scheint?
Wie kann ich eigene Grenzen erkennen und mich auch um mich selbst kümmern?
Auf diese Fragen und mehr wird im Praxisleitfaden „Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten“ eingegangen. Grundsätzlich gilt: Alle Geflüchteten haben das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung und Schutz vor Gewalt. Bund und Länder
sind dazu verpflichtet, einen angemessenen und wirksamen Schutz sicherzustellen.
In den Unterkünften braucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie dieses umzusetzen ist.”
In den Unterkünften braucht es daher sowohl ein Schutzkonzept vor Gewalt, als auch konkrete Leitlinien für die Mitarbeiter*innen, welche verdeutlichen, wie dieses umzusetzen ist.”
Herausgeberin:
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für
Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.
Paulsenstraße 55-56, 12163 Berlin
Tel.: +49 30 – 310 12 461
E-Mail: info@baff-zentren.org
www.baff-zentren.org
BAfF_Praxisleitfaden-Traumasensibler-Umgang-mit-Gefluechteten_2018