Für begleitete minderjährige Geflüchtete besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit hat daher mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden hierzu erarbeitet.