Newsletter November 2018
BumF-Frühjahrstagung
Unterstützt den Rechtshilfefonds
Kritik am Einwanderungsgesetzentwurf
Vereinbarung zu umF und Ankerzentren
Jugendhilfe für begleitete Minderjährige
Checklisten für den Übergang

 Jetzt anmelden: BumF-Frühjahrstagung vom 25.-27.2.2019

Ab sofort kann sich für die Frühjahrstagung 2019 angemeldet werden. Die Frühjahrstagung richtet sich an Mitarbeitende von Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Vormund/innen und andere Personen die mit umF arbeiten. Neben den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung – von AnkER-Zentren über Alterseinschätzung bis zum Einwanderungsgesetz – steht die pädagogische Praxis der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Schnittstellenarbeit mit anderen Rechtskreisen im Fokus der Tagung.

Zur Anmeldung

Unterstützt den Rechtshilfefonds

Um ihre Rechte zu erhalten, brauchen viele junge Geflüchtete anwaltlichen Beistand. Doch dafür fehlt es ihnen häufig an Geld. Deshalb hat der BumF e.V. den Rechtshilfefonds ins Leben gerufen. Damit wir im nächsten Jahr weiterhin Klageverfahren von jungen Flüchtlingen unterstützen können sind wir auf Spenden angewiesen. Bitte helft dabei mit und verbreitet den Spendenaufruf.

Zum Spendenaufruf

Bildungsträger, Flüchtlingsräte und Verbände kritisieren Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Bundesregierung will mit dem Gesetz auch die Potentiale von geflüchteten Menschen stärker nutzbar machen. Dieses Ziel würde mit dem Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz verpasst: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthält der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen bei der Ausbildungsduldung. Neu geschaffen werden soll eine Beschäftigungsduldung.

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Vereinbarung zu umF und Ankerzentren

Das BMI versucht sukzessive das Ende des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für umF durchzusetzen. Dazu sind SGB VIII Änderungen im Rahmen des Datenaustauschverbesserungsgesetzes vorgesehen und es sollen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zu sog. AnkER-Einrichtungen abgeschlossen werden, die auch umF betreffen. Der BumF hat hierzu kritisch Stellung genommen.

Zur Kurzstellungahme zur AnkER-Vereinbarung
Zur Stellungnahme zum Datenaustauschverbesserungsgesetz

Handlungsleitfaden: Jugendhilfe für begleitete minderjährige Geflüchtete

Für begleitete minderjährige Geflüchtete besteht ein umfänglicher Anspruch auf Jugendhilfeleistungen. Dennoch erhält ein Großteil der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland einreisen, während der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit hat daher mit Unterstützung des Bundesfachverband umF einen Handlungsleitfaden hierzu erarbeitet.

Zum Handlungsleitfaden

Cecklisten für den Übergang

Ein Übergang ist immer von Brüchen und Unsicherheiten durchzogen, insbesondere der Übergang in andere Leistungssysteme. Damit dabei nicht der Überblick verloren wird, hat der BumF gemeinsam mit der SchlaU-Schule in München und mit Unterstützung durch das bayrische IvAF-Netzwerk FiBA 2 – Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Checklisten für den Übergang erstellt.
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Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
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Email: info@b-umf.de
Tel: +49 (0)30 / 8209743-0
www.b-umf.de   

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