Verbalnoten im konsularischen Verkehr sind immer etwas speziell zu lesen, da man sich in jedem Satz dreimal der untertänigsten Hochachtung versichern muss.

Die relevante Passage aus dem Schreiben steht auf Seite 5 unten:
“Hinweis: Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Afghanistan haben die meisten afghanischen Auslandsvertretungen keine Blankopässe mehr oder nur noch eine sehr begrenzte Anzahl von Blankopässen für Notfälle. Afghanen, die bereits einen Reisepass besitzen, können jedoch einen Aufkleber zur Verlängerung um 5 Jahre beantragen.”
Aus dem HMdIS haben wir bislang keine Informationen dazu bekommen können, ob es eine Anweisung an die Ausländerbehörden geben wird, dass zukünftig von einer Unmöglichkeit der Passbeschaffung ausgegangen wird. Sobald es hier etwas gibt, schicke ich das auch über die Liste. Bis dahin sollte man sich in der Diskussion mit den Ausländerbehörden direkt auf die Verbalnote beziehen.

Hessischer Flüchtlingsrat, Leipziger Str. 17, 60487 Frankfurt
Tel: 069 – 976 987 10 Fax: 069 – 976 987 11 hfr@fr-hessen.de www.fr-hessen.de

Liebe Leser*innen der Fluchtliste,

ein Anruf im Nds. Innenministerium ergab heute, dass es aktuell eine Verbalnote der afghanischen Behörden gebe, aus der sich ergibt, dass keine Pässe ausgestellt werden. Dies habe man per Mail – wohl vom 8.3.2022 – den Ausländerbehörden mitgeteilt.

Die Stadt Hannover stellt nun Reiseausweise für Ausländer an Afghanen aus.
Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich bitte an Frau Susanne Schröder I Rechtsanwältin  I  Fachanwältin für Migrationsrecht
Blumenauer Str. 1 I 30449 Hannover
fon: 0511 6006030 I fax: 0511 60060329
e-mail: schroeder@LSFW.de I internet: www.LSFW.de

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