Leider sind es keine Einzelfälle: Abschiebungen erfolgen auch aus Jugendhilfeeinrichtungen heraus, Familien werden bei der Abschiebung getrennt, Kinder werden ohne Sorgeberechtigte zurückgelassen, und selbst gegen Minderjährige wird Gewalt angewandt. Allein in den letzten Wochen gab es mehrere solcher Fälle in Brandenburg und Bayern. Die zuständigen Behörden missachten dabei elementare Grundrechte und das Kindeswohl.
Der Bundesfachverband umF fordert die mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden auf, den rechtsstaatlichen Rahmen nicht zu verlassen und das Wohl von Kindern vorrangig zu berücksichtigen, statt sie um jeden Preis abzuschieben. Für die Jugendhilfe bedeutet dies parteiisch an der Seite der in ihrer Obhut befindlichen Kinder und Jugendlichen zu stehen und gemeinsam mit den Kindern und Familien nach Wegen zu suchen, die Perspektiven ermöglichen – auch entgegen Vorhaben ordnungspolitischer Behörden.
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