Auf der Ukraine-Sonderseite des Hessischen Ministeriums des Inneren und Soziales, HMdIS findet sich seit heute ein neuer, sehr ausführlicher Erlass des HMdIS zur “Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes” vom 05.04.2022.
Auf 22 Seiten wird einerseits das bereits bekannte BMI-Schreiben vom 14.03. umgesetzt, andererseits das Verfahren zu Registrierung und Verteilung sowohl bundesweit als auch innerhalb Hessens geregelt sowie Hinweise zu Arbeitsmarktzugang, Integrationskursen etc. gegeben.
Zudem ist hier ein aktuelles Schreiben aus dem HMSI “Informationen Aufnahme Versorgung und Unterbringung von Personen aus der UKR (Stand: 31.03.2022)”
Das Schreiben ist weit weniger ausführlich als der HMdIS-Erlass und geht v.a. auf die leistungsrechtliche Einordnung der Ukraine-Flüchtlinge ein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Timmo Scherenberg
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