Newsletter März 2019
Arbeitshilfe: Abschiebung und umF
BumF Stellungnahme
Nachzug zu volljährig Gewordenen
Dokumentation Frühjahrstagung
Handreichung Diskriminierungsschutz

Arbeitshilfe: Abschiebung und junge Geflüchtete – Rechtlicher Rahmen und Handlungsoptionen der Jugendhilfe
In jüngster Zeit häufen sich Berichte von Abschiebungen und Abschiebungsversuchen – auch aus Jugendhilfeeinrichtungen heraus. Die wichtigsten Fragen in diesem Kontext haben wir daher gemeinsam mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF) und dem Rechtsanwalt Leuschner in einer Arbeitshilfe beantwortet.

Dürfen unbegleitete Minderjährige überhaupt abgeschoben werden? Was sind die Anforderungen an Behörden bei einer Abschiebung? Darf der Vormund bei einem Termin bei der Ausländerbehörde weggeschickt werden? Darf sich die Polizei zum Zweck der Abschiebung Zutritt zu einer Jugendhilfeeinrichtung verschaffen? Wie können sich die Jugendlichen und die betreuenden Fachkräfte wehren? Welche Besonderheiten gelten bei jungen Volljährigen? Zur Klärung dieser und vieler weiterer Fragen soll die neue Arbeitshilfe einen Beitrag leisten.
Zur Arbeitshilfe
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung
Bereits am 28. November 2018 hatte der BumF die im Gesetz über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung vorgesehenen Änderungen im Rahmen seiner Stellung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bewertet: Statt der angekündigten und notwendigen Verbesserung enthielt der Entwurf neben wenigen Verbesserungen erhebliche Verschlechterungen für die Integration schutzsuchender Menschen.

Auch nach der Überarbeitung und Ausgliederung der Regelungen in den Entwurf eines Gesetzes über Duldung für Ausbildung und Beschäftigung bleibt diese Kritik bestehen. Die Ziele der Schaffung von Rechtssicherheit für Betriebe und Auszubildende, einer einheitlichen Anwendung der Ausbildungsduldung sowie einer Gewinnung von Fachkräften werden nicht nur verpasst, sondern insbesondere durch die Neuregelungen bei der Identitätsklärung sogar behindert.

Zur Stellungnahme
Zum Gesetzentwurf
Nachzug zu volljährig gewordenen Geflüchteten
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 01.02.2019 (VG 15 K 936.17 V) entschieden, dass der Anspruch auf Elternnachzug zu einem minderjährigen Geflüchteten, der eine Anerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten hat, auch nach Volljährigkeit weiter besteht. Wie auch das OVG Berlin Brandenburg in seinem Beschluss vom 19.12.2018 geht das Verwaltungsgericht von einer Anwendbarkeit des EuGH Urteils vom 12.04.2018 aus.Zu weiteren Informationen
Dokumentation der Frühjahrstagung 2019
Die Dokumentation unserer Frühjahrstagung 2019 ist nun verfügbar. Bei der Tagung standen neben den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Entwicklung – von Ankerzentren und Alterseinschätzung bis zum Einwanderungsgesetz – die pädagogische Praxis der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und die Schnittstellenarbeit mit anderen Rechtskreisen im Fokus.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Referierenden für die Vorträge und Workshops und bei allen Teilnehmenden für den engagierten Austausch und die Beiträge zur Tagung. Schön war es mit Euch!

Zur Tagungsdokumentation
Handreichung “Diskriminierungsschutz für Geflüchtete”
Im Rahmen des Projekts Kompass F sind verschiedene Handreichungen zum Thema “Diskriminierungsschutz für Geflüchtete” herausgegeben worden. Sie richten sich vor allem an Personen, die mit Geflüchteten arbeiten, und sollen zum einen als Expertise dienen und Aktive zum anderen motivieren, ihre Arbeit und Beratung diskriminierungssensibel zu gestalten.

Zu den Publikationen

Foto: © minanfotos / pixabay
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Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.Paulsenstr. 55-56
Berlin 12163Germany

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