Das Bundesministerium des Inneren – BMI hat eine Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere veröffentlicht, Anlage A1 und A2

Damit werden bis zum 23.02.2023 auch ukrainische ID-Cards als Passersatz anerkannt, da viele ukrainische Staatsangehörige keine Reisepässe haben. In der Datei A1 gibt es ein paar Erläuterungen zur Allgemeinverfügung, Datei A3 enthält Muster der ID-Cards.

gez. Timmo Scherenberg

Hessischer Flüchtlingsrat
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